Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Argentinien über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 131/1980

Typ

Vertrag - Argentinien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1980

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

07.12.1979

Index

59/09 Wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit, Investitionen

Titel

ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Argentinischen Republik über wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit
StF: BGBl. Nr. 131/1980

Sprachen

Deutsch, Spanisch

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß dem ersten Absatz seines Artikels 10 am 1. Mai 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Argentinischen Republik

vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und

im Hinblick auf ihr gemeinsames Interesse, die wirtschaftliche und industrielle Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichheit der Rechte und des beiderseitigen Nutzens zu fördern und vielfältig zu gestalten,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2015

Gesetzesnummer

10006652

Dokumentnummer

NOR11006765

Alte Dokumentnummer

N5198010371W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1980/131/P0/NOR11006765

Navigation im Suchergebnis