Bundesrecht konsolidiert

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Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung Art. 29

Kurztitel

Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 88/2004

Typ

Vertrag - Arabische Emirate

§/Artikel/Anlage

Art. 29

Inkrafttretensdatum

01.09.2004

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 29

IN-KRAFT-TRETEN

  1. Absatz einsDieses Abkommen bedarf der Ratifikation; die Ratifikationsurkunden werden so bald wie möglich ausgetauscht.
  2. Absatz 2Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist, und seine Bestimmungen finden für alle Steuerjahre Anwendung, die nach dem 31. Dezember des Kalenderjahres beginnen, in dem der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt ist.

Zuletzt aktualisiert am

13.01.2023

Gesetzesnummer

20003488

Dokumentnummer

NOR40054289

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/iii/2004/88/A29/NOR40054289

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