Bundesrecht konsolidiert

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Hochwasserschutz im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien) § 0

Kurztitel

Hochwasserschutz im Bereich der österreichischen Donau (Bund – NÖ, OÖ, Wien)

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 67/2007

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.03.2007

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

19.12.2006

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Titel

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern Niederösterreich, Oberösterreich und Wien über Vorhaben des Hochwasserschutzes im Bereich der österreichischen Donau
StF: BGBl. II Nr. 67/2007

Ratifikationstext

Die Vereinbarung tritt gemäß ihrem Artikel 9 mit 16. März 2007 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bund,

vertreten durch

den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie,

und

das Land Niederösterreich,

das Land Oberösterreich und

das Land Wien,

vertreten jeweils durch den Landeshauptmann,

im Folgenden insgesamt „Vertragsparteien“ genannt,

sind übereingekommen, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen.

Präambel

Hauptgegenstand der vorliegenden Vereinbarung ist die Absicht des Bundes und der Länder Niederösterreich, Oberösterreich und Wien, aufgrund der Folgen und Erfahrungen des Donauhochwassers 2002 beschleunigte und effiziente Schutzmaßnahmen vor künftigen Hochwasserereignissen zu setzen.

Gleichzeitig ist es erforderlich, dass eine entsprechende Verordnung, mit welcher der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie die Umsetzung von Hochwasserschutzprojekten den Landeshauptmännern überträgt, erlassen wird.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

22.06.2020

Gesetzesnummer

20005276

Dokumentnummer

NOR30005747

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/ii/2007/67/P0/NOR30005747

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