Der Bundespräsident der Republik Österreich erklärt das am 25. Mai 1925 in Bern unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft zur Regelung der Niederlassungsverhältnisse, der gegenseitigen Auslieferung von Verbrechen und der Beglaubigung von Urkunden im Verhältnis zwischen den vertragschließenden Staaten, welches also lautet: ...
für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten gefertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 21. Juli 1925.