Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die Zusammenarbeit an den Auslandsvertretungen (Ungarn) § 0

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit an den Auslandsvertretungen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 14/2006

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

20.12.2005

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

20.12.2005

Index

19/07 Diplomatischer und konsularischer Verkehr

Titel

Abkommen zwischen der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und dem Außenminister der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit an den Auslandsvertretungen
StF: BGBl. III Nr. 14/2006

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 6, Absatz 2, mit 20. Dezember 2005 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Österreich und der Außenminister der Republik Ungarn (im Weiteren: die Parteien) –

eingedenk der engen und freundschaftlichen Beziehungen der Republik Österreich und der Republik Ungarn,
eingedenk der Eröffnung der Außenstellen Podgorica, Serbien und Montenegro, am 17. November 2005,
von dem Wunsch geleitet, diese Zusammenarbeit auch in Zukunft fortzusetzen und so weit wie möglich zu vertiefen, in Anbetracht der sich aus der Zusammenarbeit ergebenden gegenseitigen Vorteile,
unter Berücksichtigung, dass beide Länder Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind,
in der Absicht, den Staatsbürgern und juristischen Personen beider Länder in Drittstaaten in vollstem Maße Schutz zu gewähren,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014

Gesetzesnummer

20004556

Dokumentnummer

NOR30004974

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