Bundesrecht konsolidiert

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Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation § 0

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten der Welt-Fremdenverkehrsorganisation

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 96/1997

Typ

Vertrag - Welt-Fremdenverkorg.

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

04.04.1997

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

21.03.1997

Index

19/06 Privilegien und Immunitäten

Titel

(Übersetzung)
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Welt-Fremdenverkehrsorganisation über die anläßlich der Abhaltung der 31. Tagung der Europakommission der Welt-Fremdenverkehrsorganisation in Salzburg einzuräumenden Privilegien und Immunitäten
StF: BGBl. III Nr. 96/1997

Ratifikationstext

Dem Hauptausschuß des Nationalrats wurde gemäß Paragraph eins, Absatz 6, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen über den Abschluß dieses Abkommens berichtet.

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 4, mit 4. April 1997 in Kraft getreten.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

05.09.2012

Gesetzesnummer

10001519

Dokumentnummer

NOR11001539

Alte Dokumentnummer

N1199763877J

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