Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Verfahren zur Übermittlung von Auslieferungsersuchen - Vereinfachung
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Art. 2
Inkrafttretensdatum
Außerkrafttretensdatum
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Beachte
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Abkommens wird zu einem späteren Zeitpunkt kundgemacht.
Dieses Übereinkommen ist ab 1. Mai 2004 im Verhältnis zu jenen Mitgliedstaaten, die den europäischen Haftbefehl bereits anwenden, durch das Bundesgesetz
BGBl. I Nr. 36/2004 ersetzt (vgl. § 77 Abs. 1,
BGBl. I Nr. 36/2004).
Text
Artikel 2
Das Auslieferungsersuchen und die in Artikel 1 Absatz 1 genannten Dokumente können als Fernkopie übermittel werden. Jede zuständige Behörde gemäß Artikel 1 verfügt über ein entsprechendes Gerät, um die Übermittlung und den Empfang dieser Dokumente auf diesem Wege sicherzustellen, und trägt für dessen korrekten Betrieb Sorge.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2013
Gesetzesnummer
20000042
Dokumentnummer
NOR40000542