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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen § 0

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Polen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 532/1976

Typ

Vertrag - Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.09.1976

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.04.1976

Index

59/12 Fremdenverkehr

Titel

ABKOMMEN über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Polen
StF: BGBl. Nr. 532/1976

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Ratifikationstext

Die Regierung der Volksrepublik Polen hat die im Artikel 11, vorgesehene Mitteilung am 24. Juli 1976 gemacht; das Abkommen tritt daher am 22. September 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Polen

  • Strichaufzählung
    geleitet von dem Wunsche, ihre Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    eingedenk der Bedeutung des Fremdenverkehrs für das gegenseitige Kennenlernen und die Verständigung der Völker,
  • Strichaufzählung
    überzeugt von der Rolle, die die Entwicklung des Fremdenverkehrs bei der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen beiden Staaten spielen kann,
  • Strichaufzählung
    erfüllt vom Wunsche, auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu fördern,
  • Strichaufzählung
    bestrebt, im Geiste der Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichnet wurde, zur Entwicklung des Fremdenverkehrs beizutragen,

haben,

auf der Grundlage der Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, des Zusatzprotokolles zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden, und

auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten bestehenden gesetzlichen Vorschriften,

folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006471

Dokumentnummer

NOR11006584

Alte Dokumentnummer

N5197610473W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1976/532/P0/NOR11006584

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