Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 90/16/0211

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

3

Geschäftszahl

90/16/0211

Entscheidungsdatum

26.03.1992

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §4 Abs1 Z3;
GrEStG 1987 §1 Abs1 Z1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 90/16/0212

Rechtssatz

Beim Erwerb von Liegenschaftsanteilen, mit denen Wohnungseigentum verbunden werden soll, ist der Auftrag zur Errichtung eines Doppelhauses nicht anders als der zur Errichtung eines Wohnhauses, einer Reihenhausanlage oder von Zweifamilienhäusern zu erteilende von der Eigentümergemeinschaft zu erteilen, wofür die Fassung eines gemeinsam darauf abzielenden Beschlusses erforderlich ist. Selbst inhaltsgleiche Erklärungen der Miteigentümer vermögen den gemeinsamen Beschluß nicht zu ersetzen

(Hinweis E 20.2.1992, 90/16/0160, 0161).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1992:1990160211.X03

Im RIS seit

13.04.2001

Dokumentnummer

JWR_1990160211_19920326X03

Navigation im Suchergebnis