I. Hauptstück Allgemeine Bestimmungen |
§ 1. | Anwendungsbereich |
§ 2. | Begriffsbestimmungen |
II. Hauptstück Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten |
Erster Abschnitt Allgemeine Voraussetzungen |
§ 3. | Grundlagen |
§ 4. | Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls |
Zweiter Abschnitt Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls |
§ 5. | Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger |
§ 5a | Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen Unionsbürger |
§ 6. | Österreichischer Tatort |
§ 7. | Österreichische Gerichtsbarkeit |
§ 8. | Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte |
§ 9. | Strafunmündige |
§ 10. | Verjährung und Amnestie |
§ 11. | Abwesenheitsurteile |
§ 12. | Fiskalische strafbare Handlungen |
Dritter Abschnitt Verfahren zur Bewilligung der Übergabe |
§ 13. | Zuständigkeit |
§ 14. | Geschäftsverkehr |
§ 15. | Vorrang der Übergabe |
§ 16. | Einleitung des Übergabeverfahrens |
§ 16a | Rechtsbelehrung nach Festnahme |
§ 17. | Anbot der Übergabe |
§ 18. | Übergabehaft |
§ 19. | Prüfung des Europäischen Haftbefehls |
§ 20. | Vereinfachte Übergabe |
§ 21. | Entscheidung über die Übergabe |
§ 22. | Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten |
§ 23. | Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen |
§ 24. | Durchführung der Übergabe |
§ 25. | Aufschub der Übergabe |
§ 26. | Bedingte Übergabe |
§ 27. | Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens |
§ 28. | Kosten |
Vierter Abschnitt Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls |
§ 29. | Fahndung |
§ 30. | Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls |
§ 30a | Recht auf einen Verteidiger |
§ 31. | Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung |
Fünfter Abschnitt Durchlieferung |
§ 32. | Zulässigkeit der Durchlieferung |
§ 33. | Durchlieferung österreichischer Staatsbürger |
§ 34. | Durchlieferungsunterlagen |
§ 35. | Entscheidung über die Durchlieferung |
§ 36. | Erwirkung der Durchlieferung |
§ 37. | Kosten der Durchlieferung |
§ 38. | Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen |
III. Hauptstück Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen |
Erster Abschnitt Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen |
Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Urteilen anderer Mitgliedstaaten |
§ 39. | Voraussetzungen |
§ 40. | Unzulässigkeit der Vollstreckung |
§ 40a. | Zuständigkeit |
§ 41. | Haft zur Sicherung der Vollstreckung |
§ 41a. | Verfahren |
§ 41b. | Entscheidung |
§ 41c. | Aufschub der Entscheidung über die Vollstreckung |
§ 41d. | Fristen für die Entscheidung |
§ 41e. | Spezialität |
§ 41f. | Einstellung der Vollstreckung |
§ 41g. | Verständigung des Ausstellungsstaats |
§ 41h. | Kosten |
§ 41i. | Durchbeförderung |
§ 41j. | Fälle des Europäischen Haftbefehls |
Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 42. | Voraussetzungen |
§ 42a. | Rolle des Anstaltsleiters |
§ 42b. | Befassung eines anderen Mitgliedstaats |
§ 42c. | Widerruf der Befassung |
§ 42d. | Vollstreckung im Inland |
§ 42e. | Durchführung der Überstellung |
§ 42f. | Zustimmung zur Verfolgung und Bestrafung wegen weiterer Straftaten |
§ 42g. | Erwirkung der Durchbeförderung |
Zweiter Abschnitt Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten |
§ 45. | Voraussetzungen |
§ 46. | Zuständigkeit und Verfahren |
§ 47. | Ablehnung der Vollstreckung |
§ 48. | Aufschub der Vollstreckung |
§ 49. | Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung |
§ 50. | Verständigungspflicht |
§ 51. | Geschäftsweg und Übersetzung |
Dritter Abschnitt Vollstreckung vermögensrechtlicher Anordnungen |
Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten |
§ 52. | Voraussetzungen |
§ 52a. | Unzulässigkeit der Vollstreckung |
§ 52b. | Zuständigkeit |
§ 52c. | Verfahren |
§ 52d. | Entscheidung |
§ 52e. | Aufschub der Vollstreckung |
§ 52f. | Vermögensrechtliche Anordnungen mehrerer Mitgliedstaaten |
§ 52g. | Erlös aus der Vollstreckung |
§ 52h. | Einstellung der Vollstreckung |
§ 52i. | Verständigung des Entscheidungsstaates |
§ 52j. | Kosten |
Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 52k. | Befassung eines anderen Mitgliedstaates |
§ 52l. | Übermittlung einer vermögensrechtlichen Anordnung an mehrere Vollstreckungsstaaten |
§ 52m. | Vollstreckung im Inland |
§ 52n. | Verständigung des Vollstreckungsstaates |
Vierter Abschnitt Vollstreckung von Geldsanktionen |
Erster Unterabschnitt Vollstreckung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten |
§ 53. | Voraussetzungen |
§ 53a. | Unzulässigkeit der Vollstreckung |
§ 53b. | Zuständigkeit |
§ 53c. | Verfahren |
§ 53d. | Entscheidung |
§ 53e. | Aufschub der Vollstreckung |
§ 53f. | Erlös aus der Vollstreckung |
§ 53g. | Ersatzfreiheitsstrafe |
§ 53h. | Einstellung der Vollstreckung |
§ 53i. | Verständigung des Entscheidungsstaates |
§ 53j. | Kosten |
Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Vollstreckung in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 53k. | Befassung eines anderen Mitgliedstaates |
§ 53l. | Widerruf der Befassung |
§ 53m. | Vollstreckung im Inland |
| IV. Hauptstück Rechtshilfe |
Erster Abschnitt Grundsätze |
§ 55. | Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG |
§ 56. | Allgemeiner Grundsatz |
§ 57. | Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens |
§ 57a. | Zustimmung zur Übermittlung von Daten und Ergebnissen einer Ermittlung durch die Sicherheitsbehörden |
§ 58. | Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen |
§ 59. | Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit |
Zweiter Abschnitt Vermeidung paralleler Verfahren |
§ 59a | Mitteilung über ein Verfahren im Inland an eine Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates |
§ 59b | Beantwortung einer Mitteilung einer Justizbehörde eines anderen Mitgliedstaates |
§ 59c | Aufnahme von Konsultationen |
Dritter Abschnitt Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen |
§ 60. | Allgemeine Voraussetzungen |
§ 61. | Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland |
§ 62. | Informationsaustausch |
Vierter Abschnitt Eurojust |
§ 63. | Aufgaben und Ziele |
§ 64. | Nationales Mitglied |
§ 65. | Mitglied der gemeinsamen Kontrollinstanz |
§ 66. | Ersuchen an Eurojust |
§ 67 | Verständigungspflichten |
§ 68 | Behandlung von Ersuchen und Stellungnahmen von Eurojust |
§ 68a | Nationales Eurojust-Koordinierungssystem |
Fünfter Abschnitt Europäisches Justizielles Netz |
§ 69. | Aufgaben und Ziele |
§ 70. | Einrichtung von Kontaktstellen |
Sechster Abschnitt Kontrollierte Lieferung |
§ 71. | Allgemeiner Grundsatz |
§ 72. | Zuständigkeit und Verfahren |
Siebenter Abschnitt Verdeckte Ermittlungen |
§ 73. | Voraussetzungen |
§ 74. | Durchführung der verdeckten Ermittlung |
Achter Abschnitt Erwirkung der Rechtshilfe |
Erster Unterabschnitt |
§ 75. | Zustellung von Verfahrensurkunden |
Zweiter Unterabschnitt |
§ 76. | Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe |
| Dritter Unterabschnitt Einholung von Strafregisterauskünften über Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten |
§ 77. | Voraussetzungen |
§ 78. | Inhalt und Form des Ersuchens |
§ 79. | Geschäftsweg |
§ 80. | Bedingungen für die Verwendung personenbezogener Daten |
V. Hauptstück Überwachung justizieller Entscheidungen |
Erster Abschnitt Überwachung von Entscheidungen über Bewährungsmaßnahmen und alternative Sanktionen, und Folgeentscheidungen |
Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten |
§ 81 | Voraussetzungen |
§ 82 | Unzulässigkeit der Überwachung |
§ 83 | Zuständigkeit |
§ 84 | Verfahren |
§ 85 | Entscheidung |
§ 86 | Wirkung der Übernahme der Überwachung |
§ 87 | Anpassung der Bewährungsmaßnahmen |
§ 88 | Fristen |
§ 89 | Aufschub der Entscheidung |
§ 90 | Folgeentscheidungen im Inland |
§ 91 | Rückübertragung und Folgeentscheidungen im Ausstellungsstaat |
§ 92 | Verständigung des Ausstellungsstaats in allen Fällen |
§ 93 | Wiederaufnahme des Verfahrens |
§ 94 | Kosten |
Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 95 | Befassung eines anderen Mitgliedstaats |
§ 96 | Zurückziehung der Bescheinigung |
§ 97 | Wirkung der Übernahme der Überwachung |
§ 98 | Rückübertragung der Zuständigkeit |
§ 99 | Verständigung des Vollstreckungsstaats im Falle der Zuständigkeit des Ausstellungsstaats für Folgeentscheidungen |
Zweiter Abschnitt Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel |
Erster Unterabschnitt Überwachung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten |
§ 100 | Voraussetzungen |
§ 101 | Unzulässigkeit der Überwachung |
§ 102 | Zuständigkeit |
§ 103 | Verfahren |
§ 104 | Entscheidung |
§ 105 | Wirkung der Übernahme der Überwachung |
§ 106 | Anpassung der gelinderen Mittel |
§ 107 | Fristen |
§ 108 | Aufschub der Entscheidung |
§ 109 | Zuständigkeit für Folgeentscheidungen |
§ 110 | Auskunftsersuchen |
§ 111 | Verständigung des Anordnungsstaats |
§ 112 | unbeantwortete Verständigungen und Beendigung der Überwachung |
§ 113 | Übergabe des Betroffenen |
§ 114 | Kosten |
Zweiter Unterabschnitt Erwirkung der Überwachung in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 115 | Befassung eines anderen Mitgliedstaats |
§ 116 | Zurückziehung der Bescheinigung |
§ 117 | Ersuchen um Fortsetzung der Überwachung |
§ 118 | Entscheidung über Folgemaßnahmen |
§ 119 | Wirkung der Übernahme der Überwachung |
§ 120 | Fortsetzung der Überwachung im Inland |
§ 121 | Verständigung des Vollstreckungsstaats |
VI. Hauptstück Anerkennung Europäischer Schutzanordnungen in Strafsachen |
Erster Abschnitt Anerkennung von Entscheidungen anderer Mitgliedstaaten |
§ 122 | Voraussetzungen |
§ 123 | Antrag der geschützten Person |
§ 124 | Unzulässigkeit der Anerkennung |
§ 125 | Zuständigkeit |
§ 126 | Verfahren |
§ 127 | Entscheidung |
§ 128 | Verständigungspflichten des Vollstreckungsstaates |
§ 129 | Rechtsfolgen eines Verstoßes im Vollstreckungsstaat |
§ 130 | Zuständigkeit des Anordnungsstaates |
§ 131 | Folgen einer Änderung der Europäischen Schutzanordnung |
§ 132 | Aufhebung der erteilten Anordnungen |
§ 133 | Kosten |
Zweiter Abschnitt Erwirkung der Anerkennung in einem anderen Mitgliedstaat |
§ 134 | Erlass einer Europäischen Schutzanordnung |
§ 135 | Befassung eines anderen Mitgliedstaates |
§ 136 | Änderung oder Zurückziehung der Europäischen Schutzanordnung |
§ 137 | Beantwortung von Ersuchen |
VII. Hauptstück Schluss-, Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen |
§ 138. | Verweisungen |
§ 139. | Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zur Stammfassung |
§ 140. | Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen zu Novellen |
§ 141 | Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union |
§ 142. | Vollziehung |
Anhang I |
Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlage zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2006/783/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
Bescheinigung nach Artikel 4 des Rahmenbeschlusses 2005/214/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen
Bescheinigung nach Art. 4 des Rahmenbeschlusses 2008/909/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile in Strafsachen, durch die eine freiheitsentziehende Strafe oder Maßnahme verhängt wird, für die Zwecke ihrer Vollstreckung in der Europäischen Union
Formblatt nach den Artikeln 6, 7, 8, 9 und 10 des Rahmenbeschlusses des Rates 2009/315/JI des Rates über die Durchführung und den Inhalt des Austauschs von Informationen aus dem Strafregister zwischen den Mitgliedstaaten
Formblatt nach Artikel 6 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen
Formblatt nach Artikel 17 des Rahmenbeschlusses 2008/947/JI des Rates über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Urteile und Bewährungsentscheidungen im Hinblick auf die Überwachung von Bewährungsmaßnahmen und alternativen Sanktionen
Formblatt nach Artikel 10 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft
Formblatt nach Artikel 19 des Rahmenbeschlusses 2009/829/JI des Rates über die Anwendung – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union – des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Entscheidungen über Überwachungsmaßnahmen als Alternative zur Untersuchungshaft
Europäische Schutzanordnung nach Artikel 7 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung
Formblatt nach Artikel 12 der Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.12.2011 über die Europäische Schutzanordnung (Meldung eines Verstoßes gegen die aufgrund der Europäischen Schutzanordnung erlassene Maßnahme)