Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei) § 0

Kurztitel

Aufhebung der Sichtvermerkspflicht (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 47/1990

Typ

Vertrag - Slowakei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.01.1993

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

18.01.1990

Index

49/06 Schubverkehr

Beachte

Die Bezeichnungen ,,Slowakische Republik`` bzw. ,,slowakisch`` treten an die Stelle der Bezeichnungen ,,Tschechoslowakische Republik``, ,,Tschechoslowakische Sozialistische Republik``, ,,CSSR``, ,,Tschechische und Slowakische Föderative Republik`` oder ,,CSFR`` bzw. ,,tschechoslowakisch``. Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in einem Notenwechsel (BGBl. Nr. 1047/1994) beschlossene Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt. Aus Zweckmäßigkeitsgründen wurde auf die generelle Einarbeitung verzichtet. Ein ,,Beachte`` befindet sich in jedem Dokument, unabhängig davon, ob es betroffen ist.

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHOSLOWAKISCHEN SOZIALISTISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE AUFHEBUNG DER SICHTVERMERKSPFLICHT
StF: BGBl. Nr. 47/1990

Änderung

Bundesgesetzblatt Nr. 1047 aus 1994,

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 102 aus 1998,

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechoslowakischen Sozialistischen Republik sind von dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen, den Reiseverkehr zwischen den beiden Staaten weiter zu erleichtern und dadurch die persönlichen Beziehungen ihrer Staatsbürger zu fördern, wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk2,
Diplomatenpaß

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2014

Gesetzesnummer

10005750

Dokumentnummer

NOR11005834

Alte Dokumentnummer

N4199014957A

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1990/47/P0/NOR11005834

Navigation im Suchergebnis