Die Ratifikationsurkunde wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Vertrag tritt, nachdem die im dritten Absatz des Notenwechsels vorgesehenen Mitteilungen am 27. Feber 1975 ausgetauscht wurden, am 28. April 1975 in Kraft.
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*1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 45 und 112/1932