Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
2
Entscheidungsdatum
20.09.1988
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Rechtssatz
Die Rechtsbelehrungspflicht des § 113 BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auf Belange des materiellen Rechtes. Die Behörde ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsauskünfte über alle nur möglichen steuerlichen Konsequenzen aus dem Verhalten von Abgabepflichtigen vor Abgabe von Steuererklärungen zu erteilen.Die Rechtsbelehrungspflicht des Paragraph 113, BAO bezieht sich nur auf Verfahrensangelegenheiten und nicht auf Belange des materiellen Rechtes. Die Behörde ist überdies nicht verpflichtet, Rechtsauskünfte über alle nur möglichen steuerlichen Konsequenzen aus dem Verhalten von Abgabepflichtigen vor Abgabe von Steuererklärungen zu erteilen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1988:1988140066.X02
Dokumentnummer
JWR_1988140066_19880920X02