Aufgrund des § 3a Abs. 2 MedKF-TG werden im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates nach Anhörung des Österreichischen Werberats als Einrichtung im Sinne von § 3a Abs. 2 Satz 2 MedKF-TG folgende Richtlinien erlassen:Aufgrund des Paragraph 3 a, Absatz 2, MedKF-TG werden im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates nach Anhörung des Österreichischen Werberats als Einrichtung im Sinne von Paragraph 3 a, Absatz 2, Satz 2 MedKF-TG folgende Richtlinien erlassen: