Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia) § 0

Kurztitel

Entwicklungshilfe - technische Hilfe (Kenia)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 158/1978

Typ

Vertrag - Kenia

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

03.04.1978

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

02.02.1978

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK KENIA ÜBER TECHNISCHE HILFE
StF: BGBl. Nr. 158/1978

Sprachen

Deutsch, Englisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, am 3. April 1978 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kenia sind

im Hinblick auf die zwischen den beiden Ländern bestehenden traditionellen Bande als Grundlage einer vertieften und wirksamen Zusammenarbeit,

unter Berücksichtigung des beiderseitigen Nutzens, der einer engeren technischen Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern entspringen würde,

vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu verstärken,

wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000630

Dokumentnummer

NOR11000632

Alte Dokumentnummer

N1197814559P

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1978/158/P0/NOR11000632

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