Österreich einerseits und die Türkei anderseits,
vom Wunsche beseelt, die Bedingungen der Niederlassung österreichischer Staatsangehöriger in der Türkei und türkischer Staatsangehöriger in Österreich festzusetzen,
haben beschlossen, ein Übereinkommen abzuschließen und zu diesem Zwecke zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten über folgende Bestimmungen übereingekommen sind: