Dieses Übereinkommen wird mit der Beifügung kundgemacht, daß es außer von der Österreichisch-Ungarischen Monarchie von sämtlichen Mächten, die es unterzeichnet haben, ratifiziert worden ist und daß ihm außerdem die Staaten: Argentina, Bolivien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Korea, Kuba, die Dominikanische Republik, Ekuador, Guatemala, Haiti, Honduras, Nikaragua, Panama, Paraguay, Peru, Salvador, Urugay und Venezuela beigetreten sind.
Wien, am 3. September 1913.
Für Deutschland: Mit Vorbehalt zum Artikel 10.
Für die Vereinigten Staaten von Amerika: Mit Vorbehalt zum Artikel 10.
Für Großbritannien und Irland: Mit Vorbehalt zum Artikel 10.
Für die Türkei: Mit Vorbehalt zum Artikel 10.