Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Privilegien und Immunitäten an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Privilegien und Immunitäten an die Bank für internationalen Zahlungsausgleich

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 624/1992

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.1992

Außerkrafttretensdatum

30.10.1997

Index

12/02 Privilegien, Immunitäten

Beachte

zum Außerkrafttreten vgl. § 4 iVm BGBl. III Nr. 187/1997

Titel

Verordnung der Bundesregierung über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich und ihre Bediensteten sowie die Europäische Gemeinschaft und ihre Bediensteten in bezug auf das „Joint Vienna Institute“
StF: BGBl. Nr. 624/1992

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 4, des Bundesgesetzes über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677 aus 1977,, wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2018

Gesetzesnummer

10001212

Dokumentnummer

NOR11001218

Alte Dokumentnummer

N1199222911J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1992/624/P0/NOR11001218

Navigation im Suchergebnis