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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Bulgarien § 0

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Bulgarien

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 113/1972

Typ

Vertrag - Bulgarien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

22.04.1972

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.02.1972

Index

59/12 Fremdenverkehr

Titel

ABKOMMEN über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Volksrepublik Bulgarien
StF: BGBl. Nr. 113/1972

Sprachen

Bulgarisch, Deutsch

Ratifikationstext

Das vorliegende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 11, am 22. April 1972 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Volksrepublik Bulgarien

  • Strichaufzählung
    geleitet von dem Wunsche, ihre Beziehungen zu erweitern und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    eingedenk der Bedeutung des Fremdenverkehrs für das gegenseitige Kennenlernen und die Verständigung der Völker,
  • Strichaufzählung
    überzeugt von der Rolle, die die Entwicklung des Fremdenverkehrs bei der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen beiden Staaten spielen kann,
  • Strichaufzählung
    erfüllt vom Wunsche auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zum beiderseitigen Vorteil zu fördern,

haben,

auf der Grundlage und im Rahmen der in beiden Staaten bestehenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch auf Grundlage der anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr beschlossenen Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, des Zusatzprotokolles zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr, betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr und des Zollabkommens über die vorübergehende Einfuhr privater Straßenfahrzeuge, die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden und im Geiste der Empfehlungen der Konferenz der Vereinten Nationen über den Fremdenverkehr und die internationalen Reisen, Rom 1963, folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006294

Dokumentnummer

NOR11006407

Alte Dokumentnummer

N5197210470W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1972/113/P0/NOR11006407

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