Bundesrecht konsolidiert

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Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD) § 0

Kurztitel

Amtssitz des Internationalen Zentrums für Migrationspolitikentwicklung (ICMPD)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 145/2000

Typ

Vertrag - ICMPD

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.08.2000

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.09.1999

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DEM INTERNATIONALEN ZENTRUM FÜR MIGRATIONSPOLITIKENTWICKLUNG (ICMPD) ÜBER DEN AMTSSITZ DES INTERNATIONALEN ZENTRUMS FÜR MIGRATIONSPOLITIKENTWICKLUNG
StF: BGBl. III Nr. 145/2000 (NR: GP XXI RV 56 AB 129 S. 30. BR: AB 6139 S. 666.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages samt Annex wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 22, Absatz 2, des Abkommens wurden am 14. Juli bzw. am 31. August 2000 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 22, Absatz 2, mit 31. August 2000 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Unter Bezugnahme auf den Vertrag vom 1. Juni 1993 in der Fassung des Vertrages vom 27. März 1996 über die Gründung des ICMPD (im Folgenden als Gründungsvertrag bezeichnet);

unter Bezugnahme auf das Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem ICMPD vom 31. Juli 1997, welches mit 20. August 1997 in Kraft trat, über die Einräumung von Privilegien an das ICMPD;

mit der Feststellung, daß sich gemäß Artikel 2 des Gründungsvertrages der Amtssitz des Zentrums in Wien befindet;

im Bestreben, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten des Zentrums in der Republik Österreich festzulegen und dem Zentrum die Wahrnehmung seiner Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;

in Anbetracht der Unterstützung für den Aufbau und Betrieb des Zentrums durch die Republik Österreich;

sind die Republik Österreich und das Internationale Zentrum für Migrationspolitikentwicklung wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2014

Gesetzesnummer

20000929

Dokumentnummer

NOR30000996

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