Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland) § 0

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Lettland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 160/2008

Typ

Vertrag - Lettland

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

31.10.2008

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Lettland über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 160/2008

Sprachen

Deutsch, Englisch, Lettisch

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz eins, mit 1. Dezember 2008 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Lettland (im Weiteren „die Parteien“ genannt),

in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem anwendbaren innerstaatlichen Recht als solche ausgewiesen und der anderen Partei übermittelt werden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Form der Zusammenarbeit, bei der solche Informationen ausgetauscht werden oder entstehen, anwendbar ist.

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014

Gesetzesnummer

20006075

Dokumentnummer

NOR30006763

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