Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrats gemäß § 1 Abs. 5 Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677, wurde hergestellt.Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrats gemäß Paragraph eins, Absatz 5, Bundesgesetz vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, Bundesgesetzblatt Nr. 677, wurde hergestellt.
Das Abkommen tritt mit 17. Dezember 1995 in Kraft.