Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungshilfe - Kooperationsabkommen (Rwanda) § 0

Kurztitel

Entwicklungshilfe - Kooperationsabkommen (Rwanda)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 420/1984

Typ

Vertrag - Rwanda

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.12.1984

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

08.09.1983

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Titel

KOOPERATIONSABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER REPUBLIK RWANDA
StF: BGBl. Nr. 420/1984

Sprachen

Deutsch, Französisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 9 Absatz 1 am 1. Dezember 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Regierung der Republik Rwanda einerseits und die österreichische Bundesregierung andererseits, im Bewußtsein des Nutzens, der für beide Länder aus einer verstärkten technischen Zusammenarbeit erwachsen kann, vom Wunsche geleitet, die bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern zu vertiefen, sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000778

Dokumentnummer

NOR11000780

Alte Dokumentnummer

N1198415314S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1984/420/P0/NOR11000780

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