Bundesrecht konsolidiert

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Lohnkontenverordnung 2006 § 4

Kurztitel

Lohnkontenverordnung 2006

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 256/2005

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 4

Inkrafttretensdatum

24.08.2005

Außerkrafttretensdatum

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte

Ist auf Lohnzahlungszeiträume anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2005 enden (vgl. § 5).

Text

Paragraph 4,

Die Daten gemäß Paragraph 76, Absatz eins, EStG 1988 sowie gemäß Absatz eins und 2 dieser Verordnung brauchen für Arbeitnehmer, die im Inland weder der beschränkten noch der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen, insoweit nicht in einem Lohnkonto angeführt werden, als sie aus anderen Aufzeichnungen des Arbeitgebers hervorgehen. Dies gilt nicht für Arbeitnehmer, die von inländischen Arbeitgebern ins Ausland entsendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2015

Gesetzesnummer

20004237

Dokumentnummer

NOR40067434

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