Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Kroatien)
Typ
Vertrag - Kroatien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
17.09.2004
Index
49/12 Zivilschutz
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KROATIEN ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN
StF:
BGBl. III Nr. 131/2006 (NR: GP XXII
RV 807 AB 930 S. 109. BR:
AB 7248 S. 722.)
Sprachen
Deutsch, Kroatisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens wurden am 29. Juni bzw. 30. Juni 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2006 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 29. Juni bzw. 30. Juni 2006 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. August 2006 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Kroatien,
(im folgenden: Vertragsparteien) überzeugt von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten mit dem Ziel, die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu erleichtern,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2016
Gesetzesnummer
20004867
Dokumentnummer
NOR30006921