Die Republik Österreich und die Volksrepublik China
IN DEM WUNSCH, die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten zu entwickeln,
IN DER ERKENNTNIS, daß die Förderung und der Schutz von gegenseitigen Investitionen die Bereitschaft zur Vornahme solcher Investitionen stärken und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung der Wirtschaftsbeziehungen leisten können,
HABEN nach Verhandlungen zwischen Vertretern der Regierungen beider Staaten
FOLGENDES VEREINBART: