Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
14.12.1998
Index
49/12 Zivilschutz
Titel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER DIE GEGENSEITIGE HILFELEISTUNG BEI KATASTROPHEN ODER SCHWEREN UNGLÜCKSFÄLLEN
StF:
BGBl. III Nr. 215/2000 (NR: GP XX
RV 1573 AB 1827 S. 169. BR:
AB 5944 S. 655.)
Sprachen
Deutsch, Tschechisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 17 Abs. 2 des Vertrags wurden am 14. September 1999 bzw. am 13. Oktober 2000 abgegeben; der Vertrag ist gemäß seinem Art. 17 Abs. 2 mit 1. November 2000 in Kraft getretenDie Mitteilungen gemäß Artikel 17, Absatz 2, des Vertrags wurden am 14. September 1999 bzw. am 13. Oktober 2000 abgegeben; der Vertrag ist gemäß seinem Artikel 17, Absatz 2, mit 1. November 2000 in Kraft getreten
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Tschechische Republik
(weiter nur „Vertragsparteien“) sind von der Notwendigkeit einer Zusammenarbeit auf dem Gebiet der gegenseitigen Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen überzeugt und haben folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
14.05.2020
Gesetzesnummer
20001085
Dokumentnummer
NOR30006917