Die Unterzeichneten, Bevollmächtigte der Regierungen der Mitgliedsländer des Vereins, haben gemäß Artikel 22 § 4 der am 10. Juli 1964 in Wien verabschiedeten Satzung des Weltpostvereins im gegenseitigen Einvernehmen und vorbehaltlich des Artikels 25 § 4 dieser Satzung folgendes Abkommen geschlossen:Die Unterzeichneten, Bevollmächtigte der Regierungen der Mitgliedsländer des Vereins, haben gemäß Artikel 22 Paragraph 4, der am 10. Juli 1964 in Wien verabschiedeten Satzung des Weltpostvereins im gegenseitigen Einvernehmen und vorbehaltlich des Artikels 25 Paragraph 4, dieser Satzung folgendes Abkommen geschlossen:
INHALTSVERZEICHNIS Seite SATZUNG DES WELTPOSTVEREINS.……………………………………………………………….1
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)Anmerkung, wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
ALLGEMEINE VERFAHRENSORDNUNG DES WELTPOSTVEREINS……………………...…17
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)Anmerkung, wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
WELTPOSTVERTRAG…………………………………………………………….…………………..51
(Anm.: wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)Anmerkung, wurde als eigene Rechtsvorschrift dokumentiert)
ABKOMMEN ZU DEN POSTZAHLUNGSDIENSTEN……………………………………………100
I Einleitende Bestimmungenrömisch eins Einleitende Bestimmungen
100
1 Gegenstand des Abkommens. Produkte
100
II Postanweisungrömisch II Postanweisung
101
5 Pflichten der Aufgabepostverwaltung
102
6 Übermittlung der Aufträge
103
7 Bearbeitung im Bestimmungsland
103
8 Vergütung an die auszahlende Postverwaltung
103
9 Pflichten der auszahlenden Postverwaltung
104
III Postüberweisungrömisch III Postüberweisung
104
13 Pflichten der Aufgabepostververwaltung
105
14 Übermittlung der Aufträge
105
15 Bearbeitung im Bestimmungsland
106
16 Vergütung an die auszahlende Postverwaltung
106
17 Pflichten der auszahlenden Postverwaltung
106
IV Verbindungskonten, Monatsrechnungen, Nachforschungen, Haftungrömisch IV Verbindungskonten, Monatsrechnungen, Nachforschungen, Haftung
106
18 Finanzverkehr zwischen den teilnehmenden Postverwaltungen
106
V Elektronische Netzerömisch fünf Elektronische Netze
109
21 Allgemeine Bestimmungen
109
VI Verschiedene Bestimmungenrömisch VI Verschiedene Bestimmungen
109
22 Antrag auf Eröffnung eines Postscheckkontos im Ausland
109
VII Schlussbestimmungenrömisch VII Schlussbestimmungen
109
23 Schlussbestimmungen
110