Der Bundespräsident der Republik Österreich und der Präsidialrat der Ungarischen Volksrepublik,
vonvon dem Wunsch geleitet, die freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu festigen und die konsularischen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu regeln und zu fördern,
habenhaben beschlossen, einen Konsularvertrag zu schließen, und haben zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten.)
diedie nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten nachstehendes vereinbart haben: