Die Österreichische Bundesregierung und die Italienische Regierung, angesichts der Notwendigkeit eines Übereinkommens über die Ausführung des in § 4 der Anlage zu Teil X, Abschnitt IV, des Staatsvertrages von Saint-Germain vorgesehenen Schiedsverfahrens, angesichts der vorgenannten Bestimmung und der Mitteilung des Herrn Gustav Ador über die Ernennung des in ihr vorgesehenen Schiedsrichters in Person des Herrn Dr. Agostino Soldati, Richters am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne und Präsidenten des Österreichisch-Italienischen Gemischten Schiedsgerichtshofes, haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:Die Österreichische Bundesregierung und die Italienische Regierung, angesichts der Notwendigkeit eines Übereinkommens über die Ausführung des in Paragraph 4, der Anlage zu Teil römisch zehn, Abschnitt römisch IV, des Staatsvertrages von Saint-Germain vorgesehenen Schiedsverfahrens, angesichts der vorgenannten Bestimmung und der Mitteilung des Herrn Gustav Ador über die Ernennung des in ihr vorgesehenen Schiedsrichters in Person des Herrn Dr. Agostino Soldati, Richters am Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne und Präsidenten des Österreichisch-Italienischen Gemischten Schiedsgerichtshofes, haben zu ihren Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Bevollmächtigten),Anmerkung, Es folgen die Namen der Bevollmächtigten),
die nach Austausch ihrer für gut und richtig befundenen Vollmachten vereinbart haben, wie folgt: