Auf Grund des § 1 Abs. 2 des Bundesgesetzes über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, BGBl. I Nr. 89/1999, wird die aktuelle Liste der Verträge wie folgt kundgemacht:Auf Grund des Paragraph eins, Absatz 2, des Bundesgesetzes über die Einholung von Vorabentscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften auf dem Gebiet der polizeilichen Zusammenarbeit und der justitiellen Zusammenarbeit in Strafsachen, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 89 aus 1999,, wird die aktuelle Liste der Verträge wie folgt kundgemacht: