Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wird genehmigtDer Abschluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15 a, B-VG wird genehmigt
Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung,
diesediese vertreten durch den Bundesminister für Justiz,
dasdas Land Burgenland, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Kärnten, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Niederösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Oberösterreich, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Salzburg, vertreten durch die Landeshauptfrau,
dasdas Land Steiermark, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Tirol, vertreten durch den Landeshauptmann,
dasdas Land Vorarlberg, vertreten durch den Landeshauptmann und
dasdas Land Wien, vertreten durch den Landeshauptmann,
imSub-Litera, i, m Folgenden Vertragsparteien genannt, kommen überein, gemäß Art. 15a B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:Folgenden Vertragsparteien genannt, kommen überein, gemäß Artikel 15 a, B-VG die nachstehende Vereinbarung zu schließen:
Präambel
Von Sozialversicherungsträgern werden geringere Gebühren eingehoben, als für unversicherte Privatpatienten. Für externe medizinische Versorgungsleistungen im Straf- und Maßnahmenvollzug soll diese Begünstigung durch Gewährung eines freiwilligen Pauschalbetrages durch die Länder für die Jahre 2009 bis einschließlich 2013 erreicht werden, nachdem der Bund keine Beiträge für Insassen von Justizanstalten an eine Krankenversicherung leistet.