Der Unterzeichnete beehrt sich, Seine Durchlaucht den Herrn fürstlich Liechtensteinischen Gesandten zur Herstellung des Einverständnisses mit den vorstehenden Abmachungen zu ersuchen, ihm eine der gegenwärtigen Note entsprechende Gegennote sehr gefällig zukommen lassen zu wollen und benutzt zugleich diesen Anlaß, um Seiner Durchlaucht dem Herrn fürstlich Liechtensteinischen Gesandten den Ausdruck seiner ausgezeichneten Hochachtung zu erneuern.
Wien, 22. April 1920.
Seiner Hochwohlgeboren
den Herrn Staatssekretär des Äußeren der Republik Österreich
Staatskanzler Dr. Karl Renner
Wien.
Der Unterzeichnete beehrt sich, den Empfang der sehr geschätzten Note vom 22. April 1920, Z 21605/10, zu bestätigen und Seiner Hochwohlgeboren dem Herrn Staatssekretär des Äußeren der Republik Österreich, Staatskanzler Dr. Karl Renner zur Kenntnis zu bringen, daß die fürstliche Liechtensteinische Regierung sich damit einverstanden erklärt, für den Handelsverkehr mit der Republik Österreich die nachstehenden Abmachungen anzuwenden:Der Unterzeichnete beehrt sich, den Empfang der sehr geschätzten Note vom 22. April 1920, Ziffer 21605 /, 10,, zu bestätigen und Seiner Hochwohlgeboren dem Herrn Staatssekretär des Äußeren der Republik Österreich, Staatskanzler Dr. Karl Renner zur Kenntnis zu bringen, daß die fürstliche Liechtensteinische Regierung sich damit einverstanden erklärt, für den Handelsverkehr mit der Republik Österreich die nachstehenden Abmachungen anzuwenden:
(Anm.: es folgt der Text des Schreibens)Anmerkung, es folgt der Text des Schreibens)