Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen (Albanien)
Typ
Vertrag - Albanien
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.07.2011
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
27.01.2010
Index
49/12 Zivilschutz
Titel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Albanien über die gegenseitige Hilfeleistung bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen
StF:
BGBl. III Nr. 107/2011 (NR: GP XXIV
RV 872 AB 952 S. 85. BR:
AB 8406 S. 790.)
Sprachen
Albanisch, Deutsch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 2 des Abkommens wurden am 9. Mai bzw. 10. Mai 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 16 Abs. 2 mit 1. Juli 2011 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz 2, des Abkommens wurden am 9. Mai bzw. 10. Mai 2011 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 16, Absatz 2, mit 1. Juli 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
die Republik Albanien,
(im folgenden: Vertragsparteien) überzeugt von der Notwendigkeit der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten mit dem Ziel, die gegenseitige Hilfe bei Katastrophen oder schweren Unglücksfällen zu erleichtern,
sind wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk3
Im RIS seit
13.07.2011
Zuletzt aktualisiert am
06.06.2016
Gesetzesnummer
20007357
Dokumentnummer
NOR40129782