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Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn § 0

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Fremdenverkehrs zwischen Österreich und Ungarn

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 3/1981

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

16.12.1980

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.10.1980

Index

59/12 Fremdenverkehr

Titel

ABKOMMEN über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Ungarischen Volksrepublik
StF: BGBl. Nr. 3/1981

Sprachen

Deutsch, Ungarisch

Ratifikationstext

Das vorstehende Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 12 am 16. Dezember 1980 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Ungarischen Volksrepublik

  • Strichaufzählung
    geleitet von dem Wunsche, die Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volksrepublik zu erweitern und zu vertiefen,
  • Strichaufzählung
    überzeugt davon, daß der Fremdenverkehr zu einer vollständigeren Kenntnis des Lebens, der Kultur und der Geschichte anderer Länder, zu wachsendem Verständnis zwischen den Völkern, zur Verbesserung der Kontakte und zur umfassenderen Freizeitgestaltung beiträgt, wie dies in der am 1. August 1975 in Helsinki unterzeichneten Schlußakte der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa festgelegt ist,
  • Strichaufzählung
    eingedenk der Bedeutung, die die Entwicklung des Fremdenverkehrs bei der weiteren Festigung der Beziehungen zwischen den beiden Staaten spielen kann,
  • Strichaufzählung
    erfüllt von dem Wunsche, auf dem Gebiete des Fremdenverkehrs eine enge und dauerhafte Zusammenarbeit zu fördern,
  • Strichaufzählung
    bestimmt von der Bedeutung enger regionaler Zusammenarbeit,

haben,

auf der Grundlage des anläßlich der Konferenz der Vereinten Nationen über Zollformalitäten bei der vorübergehenden Einfuhr privater Straßenkraftfahrzeuge und im Reiseverkehr beschlossenen Abkommens über Zollerleichterungen im Reiseverkehr und des Zusatzprotokolls zum Abkommen über Zollerleichterungen im Reiseverkehr betreffend die Einfuhr von Werbeschriften und Werbematerial für den Fremdenverkehr *), die am 4. Juni 1954 in New York unterzeichnet wurden,

folgendes vereinbart:

_____________

*) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Nr. 131 aus 1956,

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016

Gesetzesnummer

10006672

Dokumentnummer

NOR11006785

Alte Dokumentnummer

N5198110475W

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/3/P0/NOR11006785

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