Die Republik Österreich, im folgenden Österreich genannt, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Königreich Ungarn, im folgenden Ungarn genannt, von dem Wunsche beseelt die Beträge festzusetzen, die von Österreich und von Ungarn in Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach den von den Vereinigten Staaten mit Österreich am 24. August 1921 und mit Ungarn am 29. August 1921 abgeschlossenen Verträgen zu zahlen sind, die den Vereinigten Staaten und ihren Staatsangehörigen die in einer gemeinsamen Resolution des Kongresses der Vereinigten Staaten vom 2. Juli 1921 spezifizierten Rechte einschließlich der Rechte aus den Verträgen von Saint-Germain-en-Laye, beziehungsweise Trianon sichern, haben beschlossen, diese Fragen einem Kommissär zur Entscheidung zu unterbreiten, und als ihre Bevollmächtigten für die Unterzeichnung eines diesbezüglichen Übereinkommens ernannt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes Übereinkommen geschlossen haben: