Bundesrecht konsolidiert

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Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Nordmazedonien) § 0

Kurztitel

Vollstreckung von Unterhaltstiteln (Nordmazedonien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 310/1962

Typ

Vertrag – Nordmazedonien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

08.09.1991

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

10.10.1961

Index

29/12 Geltendmachung und Vollstreckung von Unterhaltsansprüchen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln.
StF: BGBl. Nr. 310/1962 (NR: GP IX RV 670 AB 708 S. 102. BR: S. 192.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 92 aus 1997,

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Sonstige Textteile

Nachdem das am 10. Oktober 1961 in Wien unterzeichnete Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Abkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der in diesem Abkommen enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Justiz, vom Bundesminister für Finanzen und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 11. August 1962.

Ratifikationstext

Die Ratifikationsurkunden zu dem vorliegenden Abkommen sind am 25. Oktober 1962 ausgetauscht worden; das Abkommen tritt somit gemäß seinem Artikel 15, Absatz 1 am 24. Dezember 1962 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Föderative Volksrepublik Jugoslawien sind bezüglich der gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltstiteln wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3
Exekution, Vollstreckungshilfe

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10002042

Dokumentnummer

NOR11002065

Alte Dokumentnummer

N2196246848L

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1962/310/P0/NOR11002065

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