Staats- und Bundesgesetzblatt 1945 - 2003

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139/2003

Teil

III

Datum der Kundmachung

23.12.2003

Typ

Sonstiges

Kurztitel

139. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen betreffend die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Polen betreffend die Zusammenarbeit bei der Vorbeugung und Bekämpfung der Kriminalität Polen hat gemäß Art. 3 Abs. 2 des Abkommens am 28. Juli 2003 die nachstehende Änderung von Art. 3 Abs. 3 Z 1 notifiziert: „auf polnischer Seite: a) der für innere Angelegenheiten zuständige Minister; b) der für Finanzeinrichtungen zuständige Minister; c) der Leiter der Agentur für innere Sicherheit; d) der leitende Kommandant der Polizei; e) der leitende Kommandant des Grenzschutzes; f) der für öffentliche Finanzen zuständige Minister; g) der Generalinspektor für Finanzinformation.“

Dokumentnummer

2003_139_3

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