Nachdem der am 16. August 1930 in Wien unterfertigte Handels- und Schiffahrtsvertrag zwischen Österreich und Japan samt Schlußprotokoll und Notenwechsel, welcher also lautet:
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Vizekanzler und Bundesminister für die auswärtigen Angelegenheiten und vom Bundesminister für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 7. April 1931.