Nachdem das am 24. Juni 1925 in Rom unterfertigte Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Italien behufs einvernehmlicher Regelung gewisser Jagdrechtsangelegenheiten im Gebiete der durch den Staatsvertrag von Saint-Germain bestimmten Grenze, welches also lautet: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 3. März 1926.