Bundesrecht konsolidiert

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Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Grenzdokumente) § 0

Kurztitel

Staatsgrenze Österreich - Jugoslawien (Grenzdokumente)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 288/1981

Typ

Vertrag - Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1981

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

27.10.1979

Index

19/02 Staatsgrenzen

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt bzw. die Nichtanwendung angezeigt.
Republik Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993
Republik Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996 (keine Weiteranwendung)
Bundesrepublik Jugoslawien
Bosnien und Herzegowina
Ehem. Jugosl. Republik Mazedonien

Titel

Notenwechsel vom 27. Oktober 1979/3. März 1980 zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Grenzdokumente für die Abschnitte I und IV der gemeinsamen Staatsgrenze samt Anlagen
StF: BGBl. Nr. 288/1981 (NR: GP XV RV 306 AB 489 S. 49. BR: AB 2220 S. 403.)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Ratifikationstext

Die Ermächtigung zur Abgabe der im vorletzten Absatz der Verbalnoten vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. August 1981 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

  1. Ziffer eins
    Der Abschluß des Staatsvertrages: Notenwechsel zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die Grenzdokumente für die Abschnitte römisch eins und römisch IV der gemeinsamen Staatsgrenze, samt Anlagen, der verfassungsändernd ist, wird genehmigt;
  2. Ziffer 2
    Gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG hat der Bundeskanzler unter Mitwirkung der nachfolgend genannten Behörden die im gegenständlichen Abkommen genannten Dokumente dadurch kundzumachen, daß sie für die Dauer der Geltung des Abkommens zur öffentlichen Einsicht während der Amtsstunden aufgelegt werden, und zwar:
    1. Litera a
      die Grenzbeschreibung, der Grenzplan und das Koordinatenverzeichnis für den Grenzabschnitt römisch eins beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, beim Amt der Burgenländischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Güssing;
    2. Litera b
      die Grenzbeschreibung, der Grenzplan und das Koordinatenverzeichnis für den Grenzabschnitt römisch IV beim Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung und beim Vermessungsamt Leibnitz.

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2012

Gesetzesnummer

10000712

Dokumentnummer

NOR11000714

Alte Dokumentnummer

N1198112439P

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1981/288/P0/NOR11000714

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