Bundesrecht konsolidiert

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Soziale Sicherheit (Deutschland) Art. 1

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Deutschland)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 138/1998

Typ

Vertrag - Deutschland

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.10.1998

Außerkrafttretensdatum

Index

69/03 Soziale Sicherheit

Text

Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1

  1. Absatz einsIn diesem Abkommen bedeuten die Ausdrücke
    1. Ziffer eins
      „Verordnung“
      die Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der zwischen den beiden Vertragsstaaten jeweils geltenden Fassung;
    2. Ziffer 2
      „Durchführungsverordnung“
      die Verordnung (EWG) Nr. 574/72 des Rates über die Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 über die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der zwischen den beiden Vertragsstaaten jeweils geltenden Fassung.
  2. Absatz 2In diesem Abkommen haben andere Ausdrücke die Bedeutung, die ihnen nach der Verordnung und der Durchführungsverordnung beziehungsweise nach den innerstaatlichen Rechtsvorschriften zukommt.

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2016

Gesetzesnummer

10009130

Dokumentnummer

NOR12116153

Alte Dokumentnummer

N6199855082L

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