Bundesrecht konsolidiert

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Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Jugoslawien) § 0

Kurztitel

Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen Zollvorschriften (Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 289/1979

Typ

Vertrag - Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.08.1979

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

15.03.1978

Index

39/06 Rechts- und Amtshilfe

Beachte

Für die mit einer BGBl. Nr. ausgewiesenen Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt.
Slowenien, BGBl. Nr. 714/1993
Kroatien, BGBl. Nr. 474/1996
BR Jugoslawien, BGBl. III Nr. 156/1997 (Montenegro: BGBl. III Nr. 124/2007, Kosovo: BGBl. III Nr. 147/2010)
Bosnien und Herzegowina, BGBl. III Nr. 31/2023
Mazedonien, BGBl. III Nr. 92/1997

Titel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien über die administrative Zusammenarbeit in Zollangelegenheiten und über die gegenseitige Unterstützung zur Bekämpfung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften
StF: BGBl. Nr. 289/1979 (NR: GP XIV RV 1105 AB 1225 S. 123. BR: AB 2016 S. 385.)

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 31. Mai 1979 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 15, Absatz 2, am 1. August 1979 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
und die

SOZIALISTISCHE FÖDERATIVE REPUBLIK JUGOSLAWIEN

VOM WUNSCH GELEITET,

daß durch die Weiterentwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Zollverwaltungen der beiden Staaten der Personen- und Warenverkehr über die gemeinsame Staatsgrenze erleichtert werden soll,

IN DER ERWÄGUNG,

daß Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften ihren wirtschaftlichen, fiskalischen und kommerziellen Interessen schaden,

IN DER ÜBERZEUGUNG,

daß die Bekämpfung solcher Zuwiderhandlungen durch die Zusammenarbeit ihrer Zollverwaltungen wirksamer gestaltet wird,

SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:

Schlagworte

e-rk3,
Personenverkehr

Zuletzt aktualisiert am

20.03.2023

Gesetzesnummer

10004294

Dokumentnummer

NOR11004330

Alte Dokumentnummer

N3197913506T

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1979/289/P0/NOR11004330

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