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Abkommen zwischen Österreich und Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen § 0

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 692/1996

Typ

Vertrag - Belarus

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1995

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

02.10.1992

Index

59/10 Handelsabkommen

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Belarus über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen
StF: BGBl. Nr. 692/1996 idF BGBl. III Nr. 10/1998 (DFB) (NR: GP XIX RV 32 AB 99 S. 20. BR: AB 4977 S. 596.)

Sprachen

Belarussisch, Deutsch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Notifikationen gemäß Artikel 14, Absatz 2, des Abkommens wurden am 31. Jänner 1994 bzw. 16. August 1995 vorgenommen; das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 14, Absatz 2, mit 1. November 1995 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Belarus, im folgenden „Vertragsparteien“ genannt, sind

  • Strichaufzählung
    vom Wunsche geleitet, die bestehenden bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen zu verstärken,
  • Strichaufzählung
    im Bestreben, den Warenaustausch und die wirtschaftliche, industrielle, technische und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit auf der Grundlage der Gleichberechtigung und des gegenseitigen Vorteils zu fördern,
  • Strichaufzählung
    in der Überzeugung, daß das vorliegende Abkommen über die bilateralen Handels- und Wirtschaftsbeziehungen eine günstige Voraussetzung und geeignete Grundlage zur Weiterentwicklung der bilateralen Außenwirtschaftsbeziehungen schafft,
  • Strichaufzählung
    ausgehend von marktwirtschaftlichen Grundsätzen,
  • Strichaufzählung
    im Rahmen der in beiden Staaten geltenden Rechtsvorschriften,

wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Die Druckfehlerberichtigung betrifft das Inhaltsverzeichnis des 220. Stückes des Bundesgesetzblattes, Jahrgang 1996.

Schlagworte

e-rk3,
Handelsbeziehung

Zuletzt aktualisiert am

10.02.2016

Gesetzesnummer

10007855

Dokumentnummer

NOR11007996

Alte Dokumentnummer

N5199659481J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1996/692/P0/NOR11007996

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