Nachdem das am 8. August 1927 in Wien unterfertigte Handels- und Schiffahrtsabkommen zwischen Österreich und Finnland samt Unterzeichnungsprotokoll, welches also lautet: ....
(Anm.: es folgt der Text des Abkommens)Anmerkung, es folgt der Text des Abkommens)
oder
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident dieses Übereinkommen für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und von den Bundesministern für Justiz, für Finanzen und für Handel und Verkehr gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 13. Dezember 1927.