Monopolgegenstände (§ 17 Abs. 4), hinsichtlich welcher Monopoleinnahmen verkürzt wurden oder in Monopolrechte eingegriffen wurde, oder Erzeugnisse aus Branntwein, der Gegenstand einer Verkürzung von Monopoleinnahmen oder eines Monopoleingriffes war, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt,Monopolgegenstände (Paragraph 17, Absatz 4,), hinsichtlich welcher Monopoleinnahmen verkürzt wurden oder in Monopolrechte eingegriffen wurde, oder Erzeugnisse aus Branntwein, der Gegenstand einer Verkürzung von Monopoleinnahmen oder eines Monopoleingriffes war, kauft, zum Pfand nimmt oder sonst an sich bringt, verheimlicht oder verhandelt,