Bundesrecht konsolidiert

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Rechtshilfe in Strafsachen (BR Jugoslawien) § 0

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (BR Jugoslawien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 542/1983

Typ

Vertrag - BR Jugoslawien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

28.04.1992

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

01.02.1982

Index

29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen

Beachte

Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 156/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Für Montenegro (BGBl. III Nr. 124/2007) und für Kosovo (BGBl. III Nr. 147/2010) wurde eine Kopie des Vertrages erstellt.

Titel

VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 542/1983 (NR: GP XV RV 1110 AB 1435 S. 146. BR: AB 2664 S. 432.)

Änderung

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 156 aus 1997,

Sprachen

Deutsch, Serbokroatisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 29, Absatz eins, am 1. Jänner 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und

das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,

von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Übernahme der Strafverfolgung abzuschließen und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.06.2013

Gesetzesnummer

10002599

Dokumentnummer

NOR11002622

Alte Dokumentnummer

N2198310698U

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1983/542/P0/NOR11002622

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