Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft § 0

Kurztitel

Abkommen über den Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 87/2007

Typ

Vertrag - Energiegemeinschaft

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2007

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

29.05.2007

Index

19/20 Amtssitzabkommen

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER ENERGIEGEMEINSCHAFT ÜBER DEN SITZ DES SEKRETARIATS DER ENERGIEGEMEINSCHAFT
StF: BGBl. III Nr. 87/2007 (NR: GP XXIII RV 133 AB 177 S. 27. BR: AB 7739 S. 747.)

Sprachen

Deutsch, Englisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 23, Absatz eins, mit Ausnahme von Artikel 12, mit 1. Juli 2007 rückwirkend in Kraft getreten; die dafür notwendigen Mitteilungen wurden am 8. Juni bzw. 7. August 2007 abgegeben.

Artikel 12,

des Abkommens tritt gemäß Artikel 23, Absatz 2, am 1. September 2007 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Präambel

Unter Bezugnahme auf den Vertrag vom 25. Oktober 2005 über die Gründung der Energiegemeinschaft (im Folgenden als Gründungsvertrag bezeichnet);

mit der Feststellung, dass sich gemäß Artikel 72 des Gründungsvertrages der Sitz des Sekretariats der Energiegemeinschaft in Wien befindet;

im Bestreben, den Status sowie die Privilegien und Immunitäten der Energiegemeinschaft in der Republik Österreich festzulegen und der Energiegemeinschaft die Wahrnehmung ihrer Aufgaben und Funktionen zu ermöglichen;

in Anbetracht der Unterstützung für den Aufbau und Betrieb der Energiegemeinschaft durch die Republik Österreich;

sind die Republik Österreich und die Energiegemeinschaft wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2012

Gesetzesnummer

20005423

Dokumentnummer

NOR30005970

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