Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
der Präsident der Französischen Republik
In dem Wunsch, zwischen Österreich und Frankreich die Beziehungen in Ansehung von Konkursen und ähnlichen Verfahren zu regeln,
Haben beschlossen, zu diesem Zweck ein Abkommen zu schließen, und zu Bevollmächtigten ernannt:
(Anm.: Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)Anmerkung, Die Namen der Unterzeichnungsberechtigten werden nicht wiedergegeben)
die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten die nachstehenden Bestimmungen vereinbart haben: