Auf Grund des § 1 des Scheidemünzengesetzes 1963, BGBl. Nr. 178, werden die Zusammensetzung, die Ausmaße und die Ausstattung der Scheidemünzen zu 25 Schilling, die anläßlich des 200jährigen Bestehens der Wiener Börse ab 25. Mai 1971 ausgegeben werden, wie folgt bestimmt:Auf Grund des Paragraph eins, des Scheidemünzengesetzes 1963, Bundesgesetzblatt Nr. 178, werden die Zusammensetzung, die Ausmaße und die Ausstattung der Scheidemünzen zu 25 Schilling, die anläßlich des 200jährigen Bestehens der Wiener Börse ab 25. Mai 1971 ausgegeben werden, wie folgt bestimmt: